Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Simon Geiger

Diese AGB treten bei jeder Anmeldung in Kraft. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fahrschule Simon Geiger

Gewährleistung
Die ausbildenden Fahrlehrer im praktischen Fahrunterricht sind staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Kursleiter im Bereich Theorie, VKU und CZV erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Alle Ausbildungen und Kurse werden nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchgeführt.

Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 60 Minuten. Eine Doppellektion dauert 120 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Sollte das nicht der Fall sein ist der Fahrlehrer zu informieren.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Vereinbarte Lektionen und Kurstage müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mündlich, telefonisch, SMS oder Email abgemeldet werden. Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.

Bei Verspätungen ist die Fahrschule Simon Geiger umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.
Bei einer verkehrsbedingten Verspätung durch die Fahrschule Simon Geiger wird der Fahrschüler rechtzeitig informiert. Die verlorene Zeit wird an eine normale Lektion angehängt.

Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Simon Geiger vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionskosten vermindern sich deswegen nicht.

Fahrschüler-Versicherung
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Simon Geiger bei der Schweizerischen Mobiliar versichert. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.

Zahlungsbedingungen
Einzel-/Doppellektionen sind bar und vor der Fahrlektion zu bezahlen. Für eine Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- in Rechnung gestellt. Kosten für Kursangebote müssen vor Kursbeginn einbezahlt sein.
Kredit wird höchstens in der Höhe von zwei Fahrlektionen akzeptiert. Weitere Fahrlektionen werden erst nach Erhalt des ausstehenden Betrages wieder erteilt.

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder Email) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung oder am Ende des jeweiligen Kurses. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler und Kursteilnehmer unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der gesetzlichen Kursvorgaben und des Schweizerischen Straßenverkehrs Gesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Fahrschule Simon Geiger